Was bedeutet das „Recht auf Leben“ in der Pflege?

Das Grundrecht „Recht auf Leben“ garantiert jedem Menschen, dass er ein uneingeschränktes Lebensrecht hat. Dieses Recht auf Leben ist durch den Staat zu garantieren und in der Pflege entsprechend umzusetzen.

Für die Pflege bedeutet dies aber auch:

Es darf nicht zwischen lebenswertem und weniger lebenswertem, sog. ‚lebensunwertem’ Leben unterschieden werden.

Auch Phasen schwerer Krankheit und Beeinträchtigung, Phasen der Bewusstlosigkeit und des Komas sind Zeiten des Lebens, in denen die Pflegekräfte das Recht auf Leben zu achten und zu schützen haben.

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